CoVid 19 Regeln
- Die Gastronomie ist für Kunden mit einem gültigem 2G-Nachweis
geöffnet.
- Jedem Kunden muss ein Sitzplatz zugewiesen werden. Die
Betriebsstätte darf nur im Zeitraum zwischen 5:00 und 22:00 Uhr
betreten werden.
- Die Konsumation von Speisen und Getränken darf nicht in
unmittelbarer Nähe der Ausgabestelle erfolgen und nur im Sitzen an den
Verabreichungsplätzen.
- Es gilt die FFP2-Maskenpflicht in geschlossenen Räumen, jedoch
nicht während des Verweilens am Verabreichungsplatz.
Bitte genaue um Einhaltung dieser Bestimmungen!